Laut Wikipedia regelt das Versammlungsrecht die Versammlungsfreiheit. Diese ist ein durch §8 Grundgesetz garantiertes Recht:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Diese Formulierung ist äußerst allgemein gehalten und werden durch Gesetze und Vorschriften (z.B. von Seiten des Ordnungsamts) dieses genauer geregelt.
Es gibt durchaus berechtigte Kritik an den derzeit bestehenden Regelungen, da diese das Versammlungsrecht in einer Weise einschränken dass in manchen Bereichen der Schluss nahe liegt diese Regelungen seien eher erdacht um Versammlungen zu verhindern als diese zu schützen.
Zu diesem Thema gab es – neben einigen anderen („10 Minuten Takt. Stuttgarter Initiativen stellen sich vor“) einen Kurzvortrag im Württembergischen Kunstverein, bei dem ich anwesend war und diesen aufgenommen habe.
Hier das Video zur Vorstellung des Bündnis für Versammlungsfreiheit:
Gerade (aber natürlich nicht nur) in Stuttgart hat dieses Thema durch das Projekt Stuttgart21 relevanz für alle, die sich auf Demonstrationen begeben.
Ergänzende Informationen zum Bündnis finden sich auf https://versammlungsrecht.info – den Wortlaut des Vortrags findet sich hier.
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