Ich bin seit Februar Bahncard100 benutzer, habe also gewissermassen eine Bahn-Flatrate.
Bis ende 2004 gab die Bahn in ICs und ICEs, die mehr als 30 Minuten Verspätung hatten kulanzhalber Gutscheine im Wert von 10 € heraus. Nun ist die Bahn aber seit 2005 gesetzlich verpflichtet bei selbstverschuldeten Verspätungen von mindestens einer Stunde die Kunden zu entschädigen. Ich war zwar mit der alten Regelung ganz zufrieden, da mir die Ursache der Verspätung relativ schnupppe ist, aber egal.
Immerhin konnte ich diese Gutscheine ja an meine Freundin oder Familienangehörige verteilen, da ich sie ja nicht brauche.
Letzten Freitag ist es zum ersten mal passiert, dass ein Zug in dem ich fuhr tatsächlich die 60 Minuten Verspätungsgrenze überschritt. Eine Regionalbahn von München nach Marktoberdorf blieb liegen, da bei München ein Stellwerk ausgefallen war. Eine Stunde zu spät erreichte ich MOD. Ich ließ mir das quittieren und wollte die Entschädigung um jeden Preis holen… aus Prinzip!
(anm: durch Berufspendeln und Fernbeziehung ist die Summe meiner Zugverspätungen mittlerweile bei weit über einer Woche)
1. Versuch : Augsburg Hauptbahnhof, 6 Tage danach
Nach ca 20 Minuten anstehen komme ich endlich dran. Man erzählt mir man müsse Forderungen dieser Art innerhalb von zwei Tagen (!) stellen, sonst erlösche der Anspruch! Ich bin sprachlos und gehe…
2. Versuch : München Hauptbahnhof, 1 Woche danach:
Gutscheine gäbe es nur bei Verspätung von Fernverkehrszügen.
Ich glaube das nicht!
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