Kategorie: Bernhard vs. Bahn

  • Bahnhofsklo in Bruchsal

    Ich war kürzlich mit der Bahn unterwegs zu einem Kundentermin und musste in Bruchsal umsteigen. Das ich den Anschlusszug nicht bekommen würde wusste ich schon im Zug aufgrund einer Durchsage. Da ich also eine halbe Stunde Zeit hatte und musste, habe ich die dortige Bahnhofstoilette aufgesucht.

    Die Tür öffnet sich erst nach Einwurf von 50 Cent – ich hätte erwartet eine einigermassen saubere Toilette vorzufinden. Dem war leider nicht so. Kein Putzplan oder ähnliches gab auskunft wann das letzte Mal gereinigt worden war. Dem Geruch nach zu Urteilen kann das aber keinesfalls in den letzten Tagen gewesen sein. Autobahntoiletten die auf Parkplätzen (ohne Rastplatz!) stehen sind etwa vergleichbar. Leider habe ich kein Foto gemacht…

    Wie auch immer… wenige Minuten später stand ich vor dem Waschbecken und benutzte den Seifenspender – welcher auch funktionierte. Sekunden später war ich in Rage: Der – allem Anschein nach sensorgesteuerte Wasserhahn funktionierte nicht. Ziemlich doofe Situation wenn man mit flüssigseife eingeriebene Hände hat!

    Ich bin raus und fragte zwei in der nähe stehende Polizisten nach alternativen Waschmöglichkeiten – diese schickten mich in die Bahnhofshalle. Dort war leider nix. Ich fand zum Glück ein Cafe in der Nähe, bei dem ich mir – mich von Vorn über den Tresen gebeugt die Hände im Spülbecken waschen konnte!

    Ich habe anschließend versucht vor Ort herauszukriegen wer denn für dieses Klo zuständig ist,niemand den ich gefrag habe schien es zu wissen. Ich hatte da aber auch nur noch ein paar Minuten bis zur Anschlussbahn – eine SBahn auch ohne Wasserhahn.

    Mittlerweile weiß ich folgendes:

    Die Bahn unterhält selbst keine eigenen Bahnhofstoiletten mehr und es scheint kein zentrales Register der örtlichen Toilettenbetreiber zu geben.

    Leute, verlasst euch also blos nicht darauf, das ihr außerhalb von Großstädten am Bahnhof auch auf ein sauberes Klo gehen könnt – und wenn doch empfielt es sich auf jeden Fall eine flasche Wasser dabei zu haben 😉

     

     

     

     

  • Die Bahn und Schweizer Franken

    Yay, ich habe Urlaub und auch endlich mal wieder Zeit und Muße zu bloggen.
    Ich bin in letzter Zeit relativ viel beruflich unterwegs gewesen und habe wo möglich auf die Bahn zurückgegriffen.
    Deshalb war ich auch kürzlich mit der Bahn in Bern. An sich ist an dieser Reise nichts auszusetzen gewesen – die Verbindungen waren pünktlich und trotz Schnee lief alles super.

    Einzig im Bordbistro eines deutschen ICEs hatte ich ein seltsames Erlebnis.
    Ich war gerade in Basel in den ICE umgestiegen und wollte mir etwas zu trinken kaufen.
    Ich sah mir die Karte an und sah, daß man auch mit Schweizer Franken bezahlen konnte – das passte mir gut, denn mein Geldbeutel war reichlich gefüllt mit Schweizer Münzgeld…
    Ich wollte also mein Getränk, welches 3,60 SFR kostet mit 2×2 SFR Münzen bezahlen und sagte dem Kassierer, dass er das Restgeld behalten könne.
    Der freundliche Mann hinterm Tresen entgegnete, dass das nicht ginge.
    Meine Rückfrage, ob denn nun mit Schweizer Franken gezahlt werden könne bejahte er allerdings.
    Ich musste noch 2 mal nachfragen, bis ich das verstanden hatte.

    Man kann zwar im Bordbistro mit Schweizer Franken bezahlen, jedoch ausschließlich mit Scheinen. Münzgeld wird nicht angenommen und Rückgeld gäbe es bei Bezahlung mit Franken dann auch in Euro.

    Also ich finde wenn man das so macht, kann man das Angebot mit Franken zu zahlen auch gleich lassen!

  • Stuttgart 21 Werbekampagne – das war wohl nichts…

    Das kommt davon wenn man Werbekampagnen startet und dann nicht die passende Domain sichert…

  • Die Antwort vom DB-Service

    So, das ging ja schnell…
    Bin an sich positiv überrascht, jedoch eine eindeutige Aussage kann ich daraus jedenfalls immer noch nicht deuten.

    Sehr geehrter Herr Hoell,

    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. November 2005.

    Es tut uns Leid, dass Sie durch das wenig kundenorientierte Verhalten unseres Mitarbeiters einen negativen Eindruck von der Bahn bekommen haben.

    Auf unsere Nachfrage beim zuständigen Fachbereich wurde uns mitgeteilt, dass es massive Beschwerden von Reisenden der 1. Klasse gab. Diese fühlen sich durch das ständige Durchqueren der 1. Klasse von Fahrgäste der 2. Klasse gestört. Es gibt in unseren Beförderungsbedingungen diesbezüglich keine gesonderte Regelung, jedoch ist der Aufenthalt in Fahrzeugen der 1. Klasse (auch Gänge) grundsätzlich nur mit einem entsprechenden Fahrschein für diese Wagenklasse vorgesehen. Unsere Zugbegleiter wurden aufgrund der gehäuften Reklamationen angewiesen, Reisende der 2. Klasse höflich darauf aufmerksam zu machen, bitte nicht die 1. Klasse zu durchqueren.

    Sollte es unserem Mitarbeiter nicht gelungen sein, sich Ihnen gegenüber in geeigneter Art und Weise mitzuteilen, entschuldigen wir uns in aller Form bei Ihnen. Wer mit der Bahn reist, darf zuvorkommende Mitarbeiter erwarten, die kompetente und hilfsbereite Ansprechpartner für alle auftretenden Fragen und Wünsche sind. Freundlichkeit, Einsatzbereitschaft und Motivation sind daher grundlegende Eigenschaften, auf die wir bei der Personalauswahl streng achten.

    Wir freuen uns. Sie wieder in unseren Zügen zu begrüßen und wünschen stets angenehmes Reisen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Melanie Belde
    DB Fernverkehr AG
    bahn.comfort-Service

    DB Fernverkehr AG
    bahn.comfort-Service
    26414 Schortens

    **** Hotline: 0180 5 884422 (12 ct / Min) **** Mail: bahn.comfort@bahn.de **** www.db.de/kontakt

  • Herr Köster


    ICE 985
    Lichtenfels-Nürnberg-München

    Planmäßge Ankunft in München: 9:16

    Wenige Minuten nach Abfahrt in München Pasing (planmässig 9:05, es war aber bereits 9:10) bahnte ich mir meinen Weg durch den Zug nach vorn (zwecks Erreichen der nächsten U5), als sich mir am Ende der 2. Klasse ein Herr „D. Köster“ von der Dienststelle Nürnberg in den Weg stellt.

    Meine Bitte mich vorbeizulassen verneint er, mit dem Hinweis dass ab hier die erste Klasse beginne.
    Ich frage danach, ob es denn verboten währe als 2.Klasse Fahrgast durch die erste Klasse zu laufen. Dies bejahte er mit dem Hinweis, ich zitiere „…meine Fahrgäste wollen ihre Ruhe!“.

    [ Anm: Ich bin schon letzten Herbst mit Herrn Köster konfrontiert gewesen, als ich ihn aufforderte, mir doch bitte einen Aufpreis für
    die erste Klasse Fahrt zwischen Pasing und München (ca. 5 Minuten Fahrzeit) zu berechnen. Das konnte, oder wollte er nicht. ]

    Ich habe Hr. Köster davon informiert, dass ich in den Beförderungsbedingungen der DB nachgesehen hätte, und in den Vorzügen der ersten
    Klasse die Ruhe vor den Zweitklassfahrgästen nichts zu lesen sei.

    Dies, wie auch weitere Argumente kommentierte er gebetsmühlenartig mit einem „Da brauchen wir doch gar nicht darüber diskutieren!“.
    Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass ich vorhabe mich zu beschweren, schrieb mir seinen Namen auf und er gab mir freundlicherweise auch noch über seine Dienststelle Auskunft.

    Ich teilte ihm auch meine Auffassung mit, dass er hier meiner Einschätzung nach keine Anweisung befolgen würde, sondern sich „daran aufgeilte“ hier einmal „etwas Autorität auszuüben“.

    Er argumentierte dann, dass die Leute in der ersten Klasse mehr zahlen würden.

    Bezahlen die Leute in der ersten Klasse denn auch einen Türsteher?

    Ich bitte hier um Aufklärung. Deswegen werde ich diesen Text mit ein paar Zeilen Ergänzung an die Beschwerdestelle der Bahn schicken!

  • Vorsicht spielende Kinder!

    so, nächster Versuch nach Hause zu kommen:
    Heute spielen Kinder auf der Strecke. Ich bin versucht danach zu fragen, ob sie sich vielleicht an die Gleise gekettet haben.
    Jedenfalls wird der Zug über Geltendorf umgeleitet, was eine Verspätung von mindestens 30 Minuten zur Folge haben düfte…
    Tatsächlich waren es dann vierzig.
    Laut Aussage eines Bahnmitarbeiters wird ein Streckenabschnitt sofort gesperrt, wenn Kinder dort spielen. Dann rückt angeblich die Polizei und ein Staatsanwalt (wg. der haftungstechnischen Konsequenzen)* aus und erst wenn sichergestellt ist, das die Kinder nicht mehr in der nähe sind, wird das ganze wieder freigegeben. D.h. falls man im betreffenden Streckenabschnitt keine Kinder sehen kann, muss jedes Gebüsch durchsucht werden, da man ja nicht weiss ob die Kinder sich verstecken, um sich sobald niemand mehr da ist auf die Gleise zu legen ;-).
    Ganz ehrlich: Ich habe nichts gegen Kinder, aber dafür die Strecke längere Zeit zu sperren halte ich für übertrieben, solange sich diese nicht an die Gleise ketten.
    Bei einer Autobahn käme auch niemand auf die Idee diese zu sperren, da z.B. ein Mann auf dem Standstreifen umhertorkelt. Da gibt´s dann eine Verkehrsdurchsage und basta.

    * wie sieht das dann eigentlich mit der Haftung der Eltern aus, und falls es zu Strafgeldern kommt sieht der Kunde nix davon?
    Falls ein Bahnmitarbeiter das lesen sollte, bitte ich um einen Kommentar!

  • Kupplungsschaden

    Ojeh, ich denke langsam das wird die Sparte mit den meisten Einträgen…
    Gestern habe ich mich in München in den 16:55 Uhr ICE Richtung Augsburg gesetzt.
    Als er um 17:10 immer noch nicht anfahren wollte, wurde ich langsam misstrauisch. ..
    Die anderen Fahrgäste, die teilweise wohl in kleineren Reisegruppen unterwegs waren schafften Informationen heran…
    Der erste Zugteil sollte angeblich losfahren, der zweite Teil (in dem ich saß) leider nicht. Als das Licht dann ausging hatte ich endgültig keine Lust mehr:
    Um 17:25 Uhr stieg ich in den Zug gegenüber, der dann auch mit nur knapp 10 Minuten Verspätung losfuhr.
    Dort war es dann auch endlich möglich die Ursache zu erfahren:
    Der aus zwei teilen bestehende ICE konnte diese beiden Teile leider nicht zusammenkoppeln. Deswegen brauchte man einen zweiten Zugführer.
    Die Fahrgäste eine halbe Stunde lang ohne auch nur einen Kommentar sitzen zu lassen finde ich eine Unverschämtheit!

  • Oberleitungsschaden

    Na toll,
    nachdem ich heute eh schon recht spät aus der Arbeit kam und mich in den Zug gesetzt habe bleibt dieser kurz hinter München stehen. 15 Minuten später kommt eine Durchsage:
    Die Weiterfahrt verzögert sich auf unbestimmte Zeit wegen eines Oberleitungsschadens!
    Komischerweise setzt der Zug dann 5 Minuten später seine Fahrt fort…
    Meiner Meinung nach werden die Entschuldigungen für Verspätungen entweder ausgelost, oder die Bahnleute sind wirklich in der Lage innerhalb einer Viertelstunde eine Hochspannungsleitung zu flicken…
    Letzteres bezweifle ich ernsthaft!

  • Klärung der Lage

    So…
    nach einem Blick in die AGBs der Bahn muss ich leider feststellen, dass beide Auskünfte wohl ihre Richtigkeit hatten:
    1. Ein Anrecht auf Erstattung besteht nur innerhalb der ersten zwei Tage
    2. Dies gilt nur für ICs, ICEsn nicht jedoch für Regionalbahnen,

    …Saubande!

  • Verspätung

    Ich bin seit Februar Bahncard100 benutzer, habe also gewissermassen eine Bahn-Flatrate.
    Bis ende 2004 gab die Bahn in ICs und ICEs, die mehr als 30 Minuten Verspätung hatten kulanzhalber Gutscheine im Wert von 10 € heraus. Nun ist die Bahn aber seit 2005 gesetzlich verpflichtet bei selbstverschuldeten Verspätungen von mindestens einer Stunde die Kunden zu entschädigen. Ich war zwar mit der alten Regelung ganz zufrieden, da mir die Ursache der Verspätung relativ schnupppe ist, aber egal.
    Immerhin konnte ich diese Gutscheine ja an meine Freundin oder Familienangehörige verteilen, da ich sie ja nicht brauche.

    Letzten Freitag ist es zum ersten mal passiert, dass ein Zug in dem ich fuhr tatsächlich die 60 Minuten Verspätungsgrenze überschritt. Eine Regionalbahn von München nach Marktoberdorf blieb liegen, da bei München ein Stellwerk ausgefallen war. Eine Stunde zu spät erreichte ich MOD. Ich ließ mir das quittieren und wollte die Entschädigung um jeden Preis holen… aus Prinzip!
    (anm: durch Berufspendeln und Fernbeziehung ist die Summe meiner Zugverspätungen mittlerweile bei weit über einer Woche)

    1. Versuch : Augsburg Hauptbahnhof, 6 Tage danach
    Nach ca 20 Minuten anstehen komme ich endlich dran. Man erzählt mir man müsse Forderungen dieser Art innerhalb von zwei Tagen (!) stellen, sonst erlösche der Anspruch! Ich bin sprachlos und gehe…

    2. Versuch : München Hauptbahnhof, 1 Woche danach:
    Gutscheine gäbe es nur bei Verspätung von Fernverkehrszügen.

    Ich glaube das nicht!