Na da soll noch einer sagen bei der Polizei gäbe es nicht genügend IT Kompetenz…
Hoffentlich wurde da nicht auch gleich der Fernwartungszugang mit aktiviert, quasi als Einstiegsvektor für die Onlinedurchsuchung 😉
Na da soll noch einer sagen bei der Polizei gäbe es nicht genügend IT Kompetenz…
Hoffentlich wurde da nicht auch gleich der Fernwartungszugang mit aktiviert, quasi als Einstiegsvektor für die Onlinedurchsuchung 😉
von
Ich finde es nicht so ganz ok, dass hier Unwissenheit vor Strafe schützt. Schließlich hat die Frau mit ihrem offenen WLAN das gesamte Internet gefährdet 😉
Nein aber im Ernst, ich finde hier sollte man die WLAN-Besitzer mehr in die Pflicht nehmen, für die Sicherheit ihrer Systeme zu sorgen, statt Schwarzsurfer zu kriminalisieren.
Den Satz im Artikel finde ich recht lustig:
„Der Schlüssel sollte aus einer möglichst langen Zahlen- und Buchstabenkombination bestehen und wird im Menü des Routers eingetragen.“
Nun, da hat Werner Weiss (der Autor des Artikels) wohl einen netten Ratschlag geben wollen, der allgemein für Passwörter zwar gilt, in diesem Fall, ist er unangebracht. Die Länge des Schlüssels hängt von der Codierung ab: 64bit oder 128bit
Auch sollte man zwischen WEP und WPA unterscheiden, wobei der erste als nicht sicher gilt, aber von manchen Geräten (z.B.:Nintendo DS) benötigt wird, falls man überhaupt eine Verschlüsselung braucht. Eine Alternative ist, dem WLAN einfach zu sagen, von welchen Mac-Adressen er Anfragen erlauben darf. Die Adresse bekommt man schnell über Ausführen:cmg
ipconfig /all
Die „Physikalische Adresse“ muss dann irgendwo in der WLAN-Konfiguration eingetragen werden.
Ansonsten doch interessant:
Die Polizei
Dein Freund und Helfer
zumindest manchmal.
Gruß
Magnus
P.S.:Ich hab mich vertippt:
Ausführen: cmd
Das ist dieses Programm, das MS-DOS emuliert.
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